Sprachtherapie 


Sprachtherapie oder auch Logopädie genannt ist in der Regel eine Kassenleistung und muss von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Egal ob Sie Kassenpatient, Privatversicherter oder Selbstzahler sind, darf eine Therapie ohne eine ärztliche Verordnung nicht durchgeführt werden! 

  1. Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater, Pädaudiologe) stellt eine Verordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie (Heilmittelverordnung) aus.  Auf der Verordnung muss er eine Diagnose, die Leitsymptomatik, die Anzahl und die Dauer der Therapiesitzungen angeben. 
  2. Die Verordnung ist 14 Tage ab der Ausstellung gültig! Das bedeutet, sie müssen schnell sich für einen ersten Erstgespräch anmelden.  
  3. Für Kinder ist die Behandlung kostenfrei. Sie wird zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. 
  4. Erwachsene Patienten müssen eine 10% Zuzahlung und eine Rezeptgebühr in Höhe von 10€ leisten, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. 

Die Sprachtherapie kann in jedem Alter indiziert sein im Folgenden sind die möglichen Störungen aufgeführt, bei denen eine sprachtherapeutische Behandlung helfen kann. 

Erwachsene

  • Aphasie
  • Dysarthrie (Sprechstörung)
  • Dysphagie (Schluckstörung)
  • Apraxie (Störung der Sprechmotorik)
  • Fazialisparese (Gesichtslähmung)
  • Trachealkanülenmanagement
  • Begleitstörungen bei neurologischen Erkrankungen wie z.B. Morbus Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose
  • Stottern
  • Poltern
  • Mutismus
  • Dysphonie und Aphonie

Kinder

  • Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen
  • VED (Verbale Entwicklungsdyspraxie)
  • Artikulationsstörungen 
  • Störung der phonologischen Bewusstheit
  • Störungen im grammatischen Bereich 
  • Stottern, Poltern
  • Mutismus
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Myofunktionelle Störungen
  • Stimmstörungen (Dysphonie, Aphonie)